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Gründung

Gründung

Wenn man sich zusammentut, um "gemeinsame Sache" zu machen, dann herrscht nicht selten eine solche Aufbruchsstimmung, dass man vergisst, auch die Umstände in den Blick zu nehmen, die später auftreten, mit geschickter Weichenstellung im Vorfeld aber oftmals vermieden werden könnten. Deshalb tut man gut daran, sich im Rahmen der Gründung beraten zu lassen. Einer der wichtigsten Ansprechpartner ist sicherlich der Steuerberater. Was die notariellen Besonderheiten angeht, sind Sie bei uns in guten Händen.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir stehen Ihnen gern zur Seite!

Rufen Sie uns unverbindlich an.

04175-1003

Unternehmensgründung

Wer ein Unternehmen gründet, benötigt hierzu in den allermeisten Fällen die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin. Während sich dies bei einer Personengesellschaft auf die Beglaubigung der Unterschriften unter die Anmeldung zum Handelsregister beschränkt, muss für die Gründung einer GmbH oder einer UG sogar eine notarielle Urkunde aufgesetzt werden. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung der relevanten Dokumente und reichen diese für Sie beim Registergericht ein. Ein guter Kontakt zu Ihrem Steuerberater oder Ihrem Fachanwalt, die Sie im Rahmen der Gründung beraten haben, ist für uns selbstverständlich.

Vereinsgründung

Ohne das Ehrenamt wäre die Gesellschaft eine andere, weniger schöne. Das merkt man gerade hier auf dem Dorf in besonderem Maße. Die Vereine sind aus dem Dorfleben nicht wegzudenken; das fängt schon bei den ganz Kleinen mit dem Kinderturnen an, das betrifft die Freiwilligen Feuerwehren ebenso wie Bücherclubs oder den gemeinschaftlichen Anbau von gesunden Lebensmitteln. Wer sich in einem Verein engagiert, muss zum Notar oder zur Notarin, denn ohne Beglaubigung kein Eintrag ins Vereinsregister. Wir kümmern uns gern um Ihre Anliegen und halten Ihnen für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Stück weit den Rücken frei.

Familiengründung

Wer eine Hochzeit plant, denkt an tausend Dinge. Vielleicht weil sich dabei nur die Wenigsten auch mit den rechtlichen Folgen dieses "schönsten Tags im Leben“ auseinandersetzen können und wollen, geschieht vieles automatisch: Der Güterstand, in dem man verheiratet ist, Unterhaltspflichten und auch erbrechtliche Konsequenzen ergeben sich direkt aus dem Gesetz. Aber was das Gesetz vorsieht, muss nicht immer passend sein. Wenn Sie sich genauer informieren und gegebenenfalls einen vorsorgenden Ehevertrag schließend möchten, rufen Sie uns an und fragen Sie nach!

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